Zuschüsse

  1. Dirigentenzuschuss
    Voraussetzung hierfür ist, dass der Dirigent eine entsprechende Qualifikation besitzt: Staatliche Anerkennung als Leiter im Laienmusizieren; Abschluss Musikhochschule oder Fachakademien für Musik; Berufsfachschulen für Musik; Abschluss als Schulmusiker für Gymnasien oder Realschulen; Abschluss als Volksschullehrer mit Nachweis einer differenzierten Musikprüfung; Kirchenmusikerprüfungen A, B, C.
    Zusätzlich muss ein Nachweis erbracht werden, dass der Dirigent mit dem Orchester gearbeitet hat. Diesen Nachweis erbringt man mit einem gedruckten Konzertprogramm oder einem Zeitungsbericht über ein Konzert oder eine Urkundenkopie eines Wertungsspiels. Daneben muss das Orchester bestätigen, dass der Dirigent Geld für seine Tätigkeit erhält und dass von den Musikern Beiträge (egal für was und wie viel) erhoben werden. Auch muss das Orchester gemeinnützig sein. Der Zuschussantrag, der von der Seite http://www.mon.bayern/informationen/zuschuesse/ heruntergeladen werden kann, muss bis zum 1. November jeden Jahres entweder beim Bezirksleiter Bernhard Weinberger oder direkt dem MON vorliegen. Hat ein Verein mehrere Kapellen (z. B. Jugend- oder Schülerkapelle), kann für jede Kapelle der Zuschuss beantragt werden.

  2. Instrumentenzuschuss
    Der MON bezuschusst den Kauf jeden Blasinstruments und Schlagwerks, auch wenn das Instrument nicht vom Verein/Orchester, sondern von einem Orchestermitglied privat erfolgt. Voraussetzung ist, dass es sich um ein neues Instrument handelt (auch Vorführ- oder Ausstellungsinstrumente) und es mindestens 500 Euro gekostet hat. Auch hier kann man sich den Zuschussantrag auf der MON-Seite http://www.mon.bayern/informationen/zuschuesse/ herunterladen. Auf Seite 2 und 3 des Zuschussantrags sind dann weitere Infos. Voraussetzung für den Zuschuss ist, dass das Orchester bei der Bezirksversammlung anwesend war, und die jährliche Bestandsmeldung im MON-Verwaltungsprogramm fristgerecht (31.01.) durchgeführt hat. Außerdem muss das Orchester im Zuschussjahr oder Vorjahr entweder an einem Wertungsspiel, einem Bezirksmusikfest (Festzug) oder einem musikalischen Wettbewerb teilgenommen haben. Neu ab dem Jahr 2018 ist, dass bei der Bezuschussung des Instrumentenkaufs durch Privatpersonen diese mit dem Verein eine sogenannte Bindungsvereinbarung unterzeichnen müssen. Dies bedeutet, dass der Musiker sich verpflichtet, acht Jahre nach Instrumentenkauf aktiv im Verein zu spielen. Für jedes Jahr weniger, ist ein Achtel des Zuschusses an den Verein zurückzuzahlen.
    Der Zuschussantrag muss bis zum 1. November bei Bezirksleiter Bernhard Weinberger vorliegen. In diesem Antrag können alle Instrumente aufgeführt werden, die vom 1. Oktober des Vorjahres bis 1. November des laufenden Jahres beschafft wurden. Mit dem Zuschussantrag sind die Originalrechnung, eine Rechnungskopie, ein Zahlungsnachweis und und bei Instrumenten von Privatpersonen eine Bindungsvereinbarung vorzulegen. Der MON berechnet dann für jedes Instrument die Zuschusshöhe und überweist den Zuschuss der Kapelle, die auch einen schriftlichen Bescheid erhält. Die Kapelle gibt i.d.R. den Zuschuss an den jeweiligen Instrumentenkäufer weiter.

  3. Wertungsspielzuschuss
    Der Wertungsspielzuschuss in Höhe von 200 Euro (Marschwertung 60 Euro) wird bei einer Teilnahme an einem Wertungsspiel innerhalb des MON automatisch mit den anderen Zuschüssen ausbezahlt, da der Antrag bereits beim Wertungsspiel selbst abgegeben wird. Bei Teilnahmen an einem Wertungsspiel außerhalb des MON, z. B. 2018 in Stöttwang, muss der Zuschuss formlos beantragt und dazu dem MON eine Kopie der Wertungsspielurkunde als Teilnahmenachweis übersandt werden. Die Urkundenkopie kann mit dem Instrumentenzuschuss bis 1. November beim Bezirksleiter abgegeben werden.

  4. Zuschuss für Ausrichter von Wertungsspielen
    Der MON bezuschusst den Ausrichter von Wertungsspielen mit einer Pauschale von 500 Euro. Außerdem übernimmt der MON die angemessenen Übernachtungskosten für die Wertungsrichter.

  5. Fortbildungszuschuss
    Der Bezirksverband Lech-Ammersee gewährt den Musiker von Mitgliedskapellen einen Zuschuss zu den Gebühren für Fortbildungsmaßnahmen, die innerhalb des Bezirks nicht angeboten werden. Dies sind insbesondere alle Kurse und Seminare, die im Fortbildungskalender des MON aufgeführt sind. Die Zuschusshöhe beträgt 30 % der Kosten je Kurs bzw. Kursphase. Der Zuschussantrag ist innerhalb eines Jahres beim Bezirksleiter zu stellen. Beizugeben sind eine Teilnahmebestätigung, evtl. ein Prüfungszeugnis, ein Zahlungsnachweis (z. B. Quittung, Kopie eines Kontoauszuges oder ein Ausdruck aus dem Online-Banking) sowie eine Bankverbindung, wohin der Zuschuss überwiesen werden kann. Der Zuschussantrag kann hier heruntergeladen werden.

  6. Jugendförderung
    Der Kreisjugendring Landsberg am Lech vergibt Zuschüsse an die Musikerjugendgruppen im Landkreis Landsberg für überfachliche (außermusikalische) Jugendarbeit, wie zum Beispiel Freizeitmaßnahmen, internationale Jugendarbeit, Bildungsmaßnahmen in der Jugendarbeit, Projektförderung. Nähere Infos gibt es auf den Seiten des KJR. Für Fragen steht der KJR-Beauftragte der Bezirksjugendführung, Florian Penzel, zur Verfügung.

  7. Förderung internationaler musikalischer Begegnungen
    Musik ist die universelle Sprache der Menschheit - wusste schon Franz Liszt und das weiß auch das Bayerische Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst. Schon seit vielen Jahren stellt das Ministerium jedes Jahr Laienensembles aus Bayern Geldmittel zur Durchführung von Konzertreisen zur Verfügung. Ziel ist es, die musikkulturelle Repräsentation Bayerns im Ausland im Interesse der Völkerverständigung zu fördern und zu pflegen. Besonders Ziele in Osteuropa und in westlichen Ländern, mit denen noch kein hinreichender musikkultureller Austausch besteht, werden unterstützt. Um den Kontakt in den Osten noch weiter zu intensivieren, können auch Aufwendungen gastgebender bayerischer Veranstalter für die Betreuung von Gastensembles aus osteuropäischen Ländern geltend gemacht werden, dazu können zählen: Konzerte, die Teilnahme an Wettbewerben in Bayern u a.. Zuschussanträge sind über den Bezirksleiter an die Projekt-GmbH des Bayerischen Musikrates zu richten. Nähere findet man auf der Internetseite des Bayerischen Musikrates.

  8. Förderung internationaler Jugendbegegnungen
    Die Deutsche Bläserjugend fördert internationale Jugendbegegnungen von Mitgliedern der MON-Musikerjugend im In- und Ausland (ausl. Gruppen bie uns und unsere Gruppen im Ausland) mit Bundesmitteln. Hier erhielt beispielsweise das BJO einen sehr hohen Zuschuss, als eine polnische Jugendkapelle bei uns zu Gast war und anschl. das BJO nach Polen reiste. Nähere Infors findet man auf der Internetseite der Deutschen Bläserjugend.

  9. Bau und Ausbau von Proberäume
    Aus dem Kulturfonds Bayern gibt es erhebliche Zuschüsse für den Bau oder Ausbau von Proberäumen für Musikverein. Hier gibt es bis zu 20 % Zuschuss mit einer Höchstsumme von 40.000 Euro. Nähere Infos sind hier zu finden. Die Beratung und Abwicklung des Zuschusses übernimmt die Regierung von Oberbayern.

 

Unverbindliche Erstinformationen zu allen Zuschüssen gibt es bei Bezirksleiter Bernhard Weinberger.