Ehrungen

 

Ehrungen verdienter Mitglieder 

Über den Musikbund von Ober- und Niederbayern e. V. (MON) können von den Mitgliedsvereinen verschiedene Ehrungen für

  • aktive Tätigkeit als Musiker/in
  • aktive Tätigkeit als Dirigent oder Stabführer
  • Verdienste als Funktionär
  • Förderer und besonders Verdiente

beantragt werden.

 

Alle Informationen zu den oben angeführten Ehrungen gibt es hier auf der Homepage des MON. Die Ehrungen sind rechtzeitig vorher über das Ehrungsmodul im MON-Verwaltungsprogramm zu beantragen. Wird gewünscht, dass die Ehrung bei einem Konzert oder einer Versammlung durch einen Vertreter des Bezirksverbands überreicht wird, so ist eine Einladung mit diesem Hinweis fristgerecht an den Bezirksleiter zu senden.

 

PRO MUSICA-Plakette

Musikkapellen und -vereine mit einer Geschichte von 100 oder mehr Jahren, können die PRO MUSICA-Plakette beantragen. Diese hat Bundespräsident Heinrich Lübke im Jahre 1968 als Auszeichnung für Vereinigungen von Musikliebhabenden gestiftet, die sich in langjährigem Wirken besondere Verdienste um die Pflege des instrumentalen Musizierens und damit um die Förderung kulturellen Lebens erworben haben.

Infos zur PRO MUSICA-Plakette gibt es auf der MON-Seite. Fragen beantwortet Bezirksleiter Bernhard Weinberger.

 

Ehrungen für Kapellen/Vereine

Anlässlich ihres 50/75/100/125-jährigen Bestehens (sowie alle weiteren 25 Jahre) können Musikvereine und -kapellen eine Ehrung durch die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e. V. beantragen. Infos findet man auf der Internetseite der BDMV.

 

Ehrungen für fördernde/passive Mitglieder

Die Bundesvereinigung Deutscher Musikverbände e. V. bietet auch Ehrungen für passive/fördernde Mitglieder für 10/20/25/30/40/50-jährige Mitgliedschaft (sowie alle weiteren 10 Jahre) an. Infos findet man auf der Internetseite der BDMV.

 

Ehrenamtsnachweis Kultur

Mit dem Ehrenamtsnachweis Bayern kann zum einen ehrenamtliches Engagement ausgezeichnet werden, zum anderen können mit dem Engagement verbundene Kompetenzen dokumentiert werden. Weitere Infos gibt es auf der MON-Seite.

 

Ehrenamtskarte Bayern

Die blaue Ehrenamtskarte erhalten im Prinzip alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahre, die

  • sich freiwillig durchschnittlich fünf Stunden pro Woche oder bei Projektarbeiten mindestens 250 Stunden jährlich engagieren.
  • mindestens seit zwei Jahren im Bürgerschaftlichen Engagement tätig sind.
  • Inhaber einer Juleica (Jugendleitercard) sind.
  • aktiv in der Feuerwehr sind - mit abgeschlossener Truppmannausbildung bzw. mit mind. abgeschlossenem Basis-Modul der Modularen Truppausbildung (MTA).
  • als Einsatzkräfte im Katastrophenschutz und Rettungsdienst mit abgeschlossener Grundausbildung tätig sind.

Die goldene Ehrenamtskarte ist unbegrenzt gültig. Erhalten können sie folgende Personen:

  • Inhaber des Ehrenzeichens des Ministerpräsidenten
  • Feuerwehrdienstleitende und Einsatzkräfte im Rettungsdienst und in sonstigen Einheiten des Katastrophenschutzes, die eine Dienstzeitauszeichnung nach dem Feuerwehr- und Hilfsorganisationen-Ehrenzeichengesetz (FwHOEzG) haben
  • Ehrenamtliche, die nachweislich mindestens 25 Jahre mindestens 5 Stunden pro Woche oder 250 Stunden pro Jahr ehrenamtlich tätig waren.

Infos zur Ehrenamtskarte Bayern gibt es hier

 

Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten

Das Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten hat den Rang eines Ordens und wird seit 1994 als ehrende Anerkennung für langjähriges hervorragende ehrenamtliche Tätigkeit verliehen. Es erhalten Personen, die sich durch aktive Tätigkeit in Vereinen, Organisationen und sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen, sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen hervorragende Verdienste erworben haben. Die Verdienste sollen vorrangig im örtlichen Bereich erbracht worden sein und in der Regel mindestens 15 Jahre umfassen. Informationen zu dieser Ehrung können bei Bezirksleiter Bernhard Weinberger eingeholt werden, der dann auch entsprechende Personen als Vorschlag dem Landrat weiterleitet.