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Transparenzregister

In den letzten Tagen haben zahlreiche Vereine Gebührenrechnung der Bundesanzeiger Verlag GmbH erhalten. Die Gebühr wird für die Führung des Transparenzregisters erhoben und ist - das sei vorweg gesagt - auch rechtmäßig. Die Rechnung umfasst ggf. die Zeiträume 2017 - 2020 und beträgt je nach Berechnungszeitraum zwischen 11,50 und 13,50 Euro.

 

Grundsätzlich sind Vereine von der Meldepflicht bzw. Eintragung ins Transparenzregister befreit, da eine Eintragung der "wirtschaftlichen Berechtigten" (= BGB-Vorstand) bereits ins Vereinsregister erfolgt. Unabhängig davon besteht die Pflicht, die erforderlichen Gebühren für die Führung des Transparenzregisters zu entrichten. Die Gebührenpflicht wird - unseres Erachtens in sehr praxisferner Art - mit der Bereitstellung einer "öffentlichen Leistung" begründet.

 

Leider ist es den bundesweiten Dachverbänden nicht gelungen, eine grundsätzliche Befreiung davon für gemeinnützige Vereine zu erreichen. Es ist aber gelungen, dass Vereine künftig ein Befreiung von der Gebühr beantragen können.

Wie das funktioniert, kann auf der MON-Homepage nachgelesen werden.

 

Für den Bezirksverband haben wir die Befreiung bereits beantrag. Man braucht ca. 10 Minuten dazu, wenn man die notwendigen Unterlagen bereits digital zur Hand hat.