Bezirksinfo 11/2020

1. Aktuelles zur Corona-Pandemie

Liebe Vereinsverantwortliche,
liebe Musikerinnen und Musiker,

mit dem Anstieg der Zahl der Corona-Infektionen haben sich verschiedene rechtliche Vorschriften geändert. Dies hat zur Verunsicherung verschiedener Vereinsverantwortlicher, aber auch von Musikern geführt. Da ich auch verschiedene Nachfragen erhielt und wir gestern eine Sitzung der Bezirksleitungen des MON hatten, möchte ich zu dieser Problematik ein paar Sätze ausführen.

Grundsätzlich handelt es sich bei der Corona-Pandemie um eine ernst zunehmende und gefährliche Erkrankung einer Vielzahl von Menschen mit möglichen tödlichen Folgen, ernsthaften schweren Erkrankungen und möglichen Langzeitschäden. Dieser neuartige Virus ist keinesfalls mit einem Grippevirus vergleichbar. Der Grippevirus ist dem menschlichen Körper schon lange bekannt, der SARS-CoV-2 ist jedoch weltweit vollkommen unbekannt, da er beim Menschen vorher noch nie aufgetreten ist.
Wir müssen deshalb alle vertretbaren möglichen Anstrengungen unternehmen, um eine unkontrollierte Ausbreitung des Virus zu verhindern und damit auch die bekannten Risikogruppen und die älteren Mitbürger zu schützen. Diese Solidarität sind wir uns gegenseitig schuldig.

Um diesen Schutz zu gewährleisten hat das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege nach Beratung durch die Fachleute die 7. Bayerische Infektionsschutzverordnung (7. BayIfSMV) erlassen, die zuletzt durch eine Verordnung zur Änderung der Siebten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung und der Einreise-Quarantäneverordnung am 16.10.2020 geändert wurde.
Dies bedeutet für uns Musiker:
Gemäß § 23 Abs. 2 der 7. BayIfSMV gilt für kulturelle Veranstaltungen (Musikaufführungen) in Gebäuden und im Freien, sowie den dazu notwendigen Proben und anderen Vorbereitungsarbeiten gilt § 5 Abs. 3. Hier ist folgendes festgelegt:

  1. Der Veranstalter hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass zwischen allen Teilnehmern außerhalb des eines Hausstands grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m eingehalten werden kann; bei Einsatz von Blasinstrumenten und bei Gesang ist ein Mindestabstand von 2 m einzuhalten.
  2. Unter Beachtung der Anforderungen nach Nr. 1 beträgt die Anzahl der möglichen Teilnehmer in geschlossenen Räumen höchstens 100 und unter freiem Himmel höchstens 200; bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen beträgt die Anzahl der möglichen Teilnehmer in geschlossenen Räumen höchstens 200 und unter freiem Himmel höchstens 400.
  3. Für die Teilnehmer gilt in geschlossenen Räumen Maskenpflicht, solange sie sich nicht an ihrem Platz befinden oder das Wort haben.
  4. Der Veranstalter hat ein Schutz- und Hygienekonzept auszuarbeiten und auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde vorzulegen.
  5. Der Veranstalter hat die Kontaktdaten der Teilnehmer nach Maßgabe von § 4 Abs. 1 zu erheben.
Für die Mitwirkenden gilt in geschlossenen Räumen, in denen sich auch Besucher aufhalten oder der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, Maskenpflicht; dies gilt nicht, soweit dies zu einer Beeinträchtigung der künstlerischen Darbietung führt oder wenn der Mitwirkende einen festen Platz eingenommen hat und den Mindestabstand einhält.

Mit der Änderungsverordnung vom 16.10.2020 wurde die grundsätzliche Zulässigkeit von Proben und Konzerten nicht geändert. Die einzige für Proben und Konzerte geltenden Änderung tritt mit einer Inzidenz von 35 (gelb) in Kraft und betrifft die Zuhörer, die auch am Platz dann eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen haben (entgegen der o.a. Nr. 3 des § 5 Abs. 3).

Die bedeutet für uns Musikkapellen:
  • Konzerte und Proben jeglicher Art sind sowohl im Freien als auch in geschlossenen Räumen prinzipiell gestattet
  • an sich keine Beschränkung der Anzahl der Mitwirkenden
  • ständige Einhaltung des Mindestabstandes von 1,5 Metern zwischen allen Anwesenden und Tragen der Masken
  • bei Einsatz von Blasinstrumenten oder Sänger*innen 2 Meter Abstand
  • maximale Besucheranzahl bei zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen: 400 Personen im Freien, 200 Personen in geschlossenen Räumen
  • andernfalls 200 Personen im Freien, 100 Personen in geschlossenen Räumen
  • Personen, die von den Kontaktbeschränkungen befreit sind, müssen die Abstandsregel von 1,5 Metern nicht befolgen (hier bitte die lokalen Einschränkungen beachten!)
  • Nachvollziehbarkeit: Auflistung der Anwesenden mit Namen und Kontaktdaten (bzw. einer Person pro Haushalt)

Aber:
Ich empfehle dringend, sich bei der Durchführung der Proben und Konzerte, die Hygienekonzepte einzuhalten. Im Anhang befinden sich das Bayerische Hygienerahmenkonzept für kulturelle Veranstaltungen und Proben, sowie das Muster für ein Vereins-Hygienekonzept des BBMV.
Wenn man sich an die dort aufgeführten Vorschriften hält, kann es eigentlich zu keiner Infektion kommen, auch wenn sich im Teilnehmer- oder Zuschauerkreis ein Mensch mit dem SARS-CoV-2 befindet. Letzteres war beim MON-Orchester "Frack trifft Tracht" der Fall, es hat sich aber niemand angesteckt, da man sich an die Hygieneregeln gehalten hat.
Bitte haltet Euch auch aus haftungsrechtlichen Gründen an diese Vorschriften. Außerdem wäre es sehr schlecht für das Image der Blaskapellen, wenn sich jemand bei einer unserer Veranstaltungen anstecken würde.

BJO:
Da wir für die Durchführung des Bezirksjugendorchesters (BJO) ein sehr gutes Hygienekonzept erarbeitet haben (vielen Dank an die Bezirksjugendleitung und Gerhard Böck!) und wir derzeit keinerlei Problem bei der Durchführung sehen, führen wir das auch wie geplant durch. Wir haben extra große Hallen für die Proben und das Konzert ausgewählt (Hurlach, Eching a. A., Schulzentrum LL), so dass die vielen Musiker auch die geforderten Abstände leicht einhalten können. Das Konzert selbst wird live gestreamt werden, die notwendigen Infos dazu werden noch rechtzeitig bekannt gegeben.

Fazit:
Corona wird uns noch lange beschäftigen und eine Infektionsgefahr wird nicht so schnell gebannt werden können. Aktuelle Untersuchungen zeigen auch, dass selbst nach einer Infektion mit Corona ein Jahr später keine Antikörper mehr vorhanden sind. Wir können und müssen daher auch nicht auf Proben und Konzerte die kommenden Monate und Jahre verzichten. Wir müssen aber verantwortlich bei der Durchführung mit dem Thema umgehen.
Ich, und auch sonst niemand beim MON, hat davon gehört, dass sich jemand bei einer Probe oder einem Konzert angesteckt hätte. Also bitte keine unnötige Angst.
Viel hilfreicher als der Verzicht auf Proben und Konzerte mit den entsprechenden Hygienekonzepten wäre die Einschränkung der privaten Feiern aller Art, denn hier ist die Ansteckungsgefahr am Höchsten.


Bleibts alle gesund!

2. Bezirksjugendorchester

Heute begann mit der Anspielprobe in der Turnhalle des SV Hurlach die 9. Arbeitsphase des Bezirksjugendorchesters. Die Besonderheit in diesem Jahr: zwischen allen Musikerinnen und Musikern befand sich ein Abstand von mindestens zwei Meter, um die Regeln des erarbeiteten Hygienekonzeptes einzuhalten und die Sicherheit in Bezug auf das Corona-Virus gewährleisten zu können. Auch wenn es für alle Beteiligten eher ungewohnt war, so wird die Arbeitsphase sicher interessant und effektiv werden. Mit gut 60 Musikerinnen und Musikern werden wir das Konzert am Sonntag 08.11.2020 live auf YouTube übertragen.

Den Link dazu gibt es sehr bald auf der Startseite unserer Homepage unter www.mon-la.de.
Das Konzert am Sonntag, 08.11.2020 beginnt um 18.00 Uhr. Wir freuen uns auf euer Zuschalten!

3. Ergebnisse der Leistungsabzeichenprüfung sind abrufbar
Ab sofort sind die Ergebnisse der Leistungsabzeichenprüfung vom Samstag, 10.10.2020 in der MON-Verwaltungssoftware einsehbar. Sobald die Anmeldung für die Leistungsabzeichenprüfung im Frühjahr freigeschalten wird, informieren wir Sie darüber. Anmeldeschluss für die Prüfung am Samstag, 06.03.2021 ist Dienstag, 12.01.2021 über die MON-Verwaltungssoftware. Alle Informationen zum Leistungsabzeichen sowie zu den Terminen im Herbst gibt es auf der Homepage des Bezirks.