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Corona-Update

Das neu gefasste Bundesinfektionsschutzgesetz erlaubt ab dem 3. April 2022 grundsätzlich nur noch so genannte "Basisschutzmaßnahmen" in bestimmten Bereichen - diese gelten auch für die Amateurmusik in Bayern.

 

Das bedeutet:

  • Zugangsbeschränkungen (3G, 2G+, etc.) fallen generell weg. Proben, Konzerte, Versammlungen, Musikunterricht usw. können ohne Zugangsbeschränkungen durchgeführt werden.
  • Allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen sind nicht mehr verpflichtend, bleiben aber empfohlen. Das heißt, dass die Einhaltung von Mindestabständen und das Tragen von FFP2- oder medizinischer Masken (auch in Innenräumen) nicht mehr vorgeschrieben ist.

 

Quelle: https://www.mon.bayern/aktuelle-news/corona-update#c